Wir führen für unsere Gäste ein vielfältiges Angebot an Erfrischungen und Snacks, denn Bewegung macht hungrig. Wegen des hohen Müllaufkommens in der Vergangenheit, ist ab dem 1.1.2008 das Mitbringen von Speisen und Getränke leider nicht mehr erlaubt. Um unsere Anlage sauber zu halten, verzichten Sie bitte besonders auf den Verzehr von Schokolade, Kaugummi und Kaubonbon. Butterbrote, Kekse, Obst und eine einmalig gefüllte SIG-Flasche dürfen mitgebracht werden. Für Geburtstagskinder gibt es natürlich Ausnahmen. Bitte begleiten Sie Ihre jüngeren Kinder auf die Toilette, damit alles klappt.
Wenn du ohne deine Eltern oder andere Erwachsene kommen willst musst du die Vollmachtserklärung ausdrucken und von deinen Eltern unterschreiben lassen.
Nutzungsrechte
1. Kinder (unter 8 Jahren) ist der Besuch der Spielwelt nur in Begleitung Erwachsener bzw. aufsichtsberechtigter Personen gestattet.
2. Bei Unfällen und Verletzungen übernimmt der Anlagenbetreibers keine Haftung .
3. Spiel- und Sportgeräte dürfen nicht barfuss, nur mit Stoppersocken, Hausschuhen, Schläppchen etc., benutzt werden. Brillen, Zahnspangen oder Ketten etc. sind (soweit möglich) abzulegen.
4. Die Nutzung der Bobbolino Spielanlage geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzer haften für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen erleiden und stellen das Bobbolino-Düsseldorf von derartigen Ersatzansprüchen frei. Das Spielen geschieht auf eigene Gefahr, wobei Eltern oder mit der Aufsicht der Kinder beauftragte Erwachsene ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen haben.
5. Das Bobbolino-Düsseldorf übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Kleidung, Wertsachen oder sonstige mitgebrachte Gegenstände. Dies gilt auch für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder.
6. Bei Gruppen(Kindergartengruppen, Schulklassen, Geburtstagsgesellschaften, Vereine etc.) ist der jeweilige Leiter für die Beachtung und Einhaltung der Haus- und Benutzerbedingungen verantwortlich.

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