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AGBs

§ 1 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

1.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchten Leistungen (s. Kindergeburtstag) bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist

verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Veranstalters zu zahlen.

2.
Die Preise für die jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Veranstalters. Sämtliche Preise verstehen sich incl. der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.
Der Zahlungsanspruch des Veranstalters ist unverzüglich nach der Leistungserbringung oder – sofern vereinbart – nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.
Die Leistung ist grundsätzlich sofort in bar zu zahlen. Der Veranstalter ist berechtigt, Devisen, Schecks und/oder andere Kreditmittel zurückzuweisen.

5.
Der Gast kann gegenüber der Forderung des Veranstalters nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 2 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1.
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Veranstalter geschlossenen Vertrag kann per Mail oder schriftlich erfolgen und bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Reservierungen des Gastes sind für beide Vertragspartner verbindlich. Dies gilt bei Verletzung der Verpflichtung des Veranstalters zur Rücksichtnahme auf Rechte und Rechtsgüter des Gastes, wenn diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Veranstalter steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.

2.
Bei einer Stornierung (Rücktritt) bzw. Leistungsreduzierung durch den Vertragspartner hat dieser keinen Schadenersatz zu leisten, wenn die schriftliche Stornierung 2 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Veranstalter zugeht.

3.
Der Gast ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Anspruch des Veranstalters nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.
Sofern der Veranstalter die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadenersatz des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen; maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadenersatzes.

Bobbolino Kinderwelt Rath
Bochumerstr. 89
40472 Düsseldorf

verantwortlich: Britta Ramakers
Tel: 0211 244 596 28
Email: info@bobbolino-kinderwelt.de