Kinder (unter 8 Jahren) ist der Besuch der Spielwelt nur in Begleitung Erwachsener bzw. aufsichtsberechtigter Personen gestattet.
Bei Unfällen und Verletzungen übernimmt der Anlagenbetreibers keine Haftung .
Spiel- und Sportgeräte dürfen nicht barfuss, nur mit Stoppersocken, Hausschuhen, Schläppchen etc., benutzt werden. Brillen, Zahnspangen oder Ketten etc. sind (soweit möglich) abzulegen.
Die Nutzung der Bobbolino Spielanlage geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzer haften für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen erleiden und stellen das Bobbolino-Düsseldorf von derartigen Ersatzansprüchen frei. Das Spielen geschieht auf eigene Gefahr, wobei Eltern oder mit der Aufsicht der Kinder beauftragte Erwachsene ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen haben.
Das Bobbolino-Düsseldorf übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Kleidung, Wertsachen oder sonstige mitgebrachte Gegenstände. Dies gilt auch für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder.
Bei Gruppen(Kindergartengruppen, Schulklassen, Geburtstagsgesellschaften, Vereine etc.) ist der jeweilige Leiter für die Beachtung und Einhaltung der Haus- und Benutzerbedingungen verantwortlich.
Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen besteht das Recht zur Erteilung eines Hallenverweises.
Alle Einrichtungen werden sorgfältig geprüft und überwacht. Sollten Besucher dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so ist der Schaden vor Verlassen der Anlage an der Kasse zu melden und eine Schadensmeldung auszufüllen. Ein Schadensanspruch ist ausgeschlossen wenn die Schadensmeldung nach Verlassen der Spielwelt erfolgt.
Die Besucher erklären sich bei Eintritt damit einverstanden, dass Fotos, auf denen sie abgebildet sein können, zur Veröffentlichung in den Medien oder im Rahmen der Werbung eingesetzt werden können. Sind Besucher nicht damit einverstanden, ist dies vorab dem Personal zu melden.